Der eingetragene Verein »Deutsche Zentrum für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes und Jugendalter« unterstützt mit seiner Arbeit die Entwicklung und Förderung der Kinderheilkunde in Deutschland. Er blickt jetzt auf eine 25- jährige Tätigkeit zurück.
Das DeuZ- W.E.G. wurde am 14.10.1993 von Vertretern des Instituts für Anthropologie der Charité Berlin (Prof. Dr. rer. nat. Karl Sommer), der Kinder-und Jugendklinik Berlin- Lichtenberg »Lindenhof« (Prof. Dr. med. Volker Hesse) und einem Fachvertreter des damaligen Bundesgesundheitsamtes in Berlin (Prof. Dr. med. Karl Bergmann) gegründet. Fachlich-wissenschaftlicher Leiter ist seit 1993 Prof. Dr. Volker Hesse, Berlin.
Der Standort des Zentrums war von 1993-2012 die Klinik für Kinder und Jugendmedizin Lindenhof in Berlin Lichtenberg und von 2012 bis März 2019 die Kinderklinik des Otto-Heubner- Centrums der Charité-Universitätsmedizin Berlin. Nach erfolgreicher Tätigkeit ist das Zentrum seit 2019 an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Friedrichshain tätig.
Schwerpunkte des Vereins
Der Name DeuZ W E G leitet sich von den Arbeitsschwerpunkten des Zentrums: Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen ab. Die Arbeit des Zentrum konzentriert sich auf wissenschaftlichen Fragestellungen und wissenschaftlich orientierte Öffentlichkeitsarbeit.
Wachstums- und Entwicklungsstörungen
Die Schwerpunkte der bisherigen Tätigkeit lagen auf der Untersuchung von Wachstums- und Entwicklungsstörungen sowie der Prophylaxe von Erkrankungen im Kindesalter.
Es wurden Normwerte für das Wachstum von Neugeborenen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe von Privatdozent Dr. Manfred Voigt in Rostock erstellt. Die Normwertermittlungen erfolgten u. a. unter Berücksichtigung der Vater und Muttergröße sowie auch des Gewichts von Vater und Mutter und sind Standard in Deutschland. Bereits 1999 konnten erstmalig in Deutschland Werte für den Körper- Massenindex, den sogen. Body Maß Index (BMI) für 0 bis 18-jährige deutsche Kinder erarbeitet und publiziert werden. In einer jüngst veröffentlichten Längsschnittstudie des Wachstums 0 bis 6 jähriger Kinder konnten 13 verschiedene Wachstumsparameter und sechs Wachstumsindizes den Kinderärzten und anderen Interessierten zur Verfügung gestellt werden.
Die historische Entwicklung der Wachstumsmessungen von der Antike bis zur aktuellen Zeit konnte in einer Monographie für Interessierte zusammenfassend dargestellt werden.
Adipositasentwicklung im Kindes und Jugendalter
Ein weiterer Schwerpunkt war und ist die Adipositasentwicklung im Kindes und Jugendalter. So konnten die Veränderungen des Körpergewichts bei neugeborenen Kindern und jungen Erwachsenen, die in den neuen Bundesländern nach der Wende aufgetreten sind, international dargestellt werden.
Frühe Sprachentwicklung
Ein Schwerpunkt der Entwicklungsforschung war und ist die frühe Sprachentwicklung, die im Rahmen eines Forschungsprojektes mit vier Universitäten und dem Max-Planck-Institut für Kognitions-und Neurowissenschaften Leipzig wissenschaftlich bearbeitet worden ist. Hierbei konnten erstmalig der Einfluss der im ersten Lebenshalbjahr bei Jungen und Mädchen auftretenden hohen Sexualhormonkonzentrationen auf die frühe Sprachentwicklung nachgewiesen werden.
Prophylaxe von Krankheiten im Kindesalter
Die Bemühungen um eine verbesserte Prophylaxe von Krankheiten im Kindesalter waren hauptsächlich auf Einführung und Überwachung der Jodsalz-Prophylaxe des endemischen Kropfes in Deutschland fokusiert.
Ein weiteres wichtiges Thema war der negative Einfluss des Rauchens von Müttern auf die Geburtsmaße ihrer Kinder.
Als ein soziales Anliegen wurde in einem Ost-West Vergleich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland untersucht. Als weiteres wichtiges Prophylaxethema wurden in verschiedenen Studien die Vitamin D-Gabe im Säuglings- und Kleinkindesalter überprüft und die Gabe von 400 IE Vitamin D pro Tag im ersten Lebensjahr wissenschaftlich unterlegt und begründet. Weitere Themen der wissenschaftlichen Arbeit waren der Vermeidung des plötzlichen Kindstodes (Erarbeitung eines Flyer) und der einstigen Verunreinigung der Muttermilch durch Insektizide sowie aktuell durch polychlorierte Biphenyle und Phthalate gewidmet.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Neben der Weiterführung eines Teils der aufgezeigten Themen werden in Zukunft auch seltene Erkrankungen (Prof. Mohnike Magdeburg) sowie rheumatische und immunologische Erkrankungen (Prof. Girschick Berlin) in das Zentrum der wissenschaftlichen Arbeit treten.
Promotionen zu den Themen
- Wachstum
- Adipositas
- Sprachentwicklung
- Prophylaxe
- Seltene Erkrankungen
- Rheuma & Immunologie
Aufgaben des Vereins
Wissenschaftliche Arbeit
- Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen und Statistiken in den oben genannten Tätigkeitsschwerpunkten
- Publikationen der daraus resultierenden Ergebnisse
- Bereitstellung der Ergebnisse für die Öffentlichkeit
Klinische Arbeit
- Durchführung von Projekten zur Prophylaxe
- Vernetzung von wissenschaftlicher und klinischer Arbeit
Vorsitzender
Prof. Dr. med. Hermann Girschick
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. med. Klemens Raile
Sekretär
Professor Dr. med. Klaus Mohnike
Schatzmeister
Dr. Sven Golembowski
Satzung des Vereins
Satzung des Förderverein „Deutsches Zentrum für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter“ e. V.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Förderverein führt den Namen „Deutsches Zentrum für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter“ e. V.
- Der Förderverein „Deutsches Zentrum für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter“ e. V. hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin – Charlottenburg eingetragen.
Der Geschäftssitz wird vom jeweiligen Vorstand bestimmt.
- Das Geschäftsjahr des Fördervereins „Deutsches Zentrum für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter“ e. V. läuft vom
- Januar eines Jahres bis zum 31. Dezember des Jahres
2 Zweck, Ziel und Aufgabe
- Zweck des Fördervereins „Deutsches Zentrum für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter“ e. V. ist die Förderung der Gesundheitspflege von Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Wachstumsphysiologie, der Wachstumsstörung sowie der kindlichen Entwicklung und von Entwicklungsstörungen.
- Der Verein führt selbständig oder gemeinsam Forschungsvorhaben mit Universitäten und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts und/ oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften durch.
Die satzungsgemäß geforderten wissenschaftlichen Fragestellungen beziehen sich vor allem auf Themen, die der Allgemeinheit dienen, z. B. Erarbeitung von Normwerten für das Wachstum von Kindern und Jugendlichen sowie für das Körpergewicht, Fragen der Jodprophylaxe für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland u. a.
Im Bereich der Gesundheitspflege ist die Durchführung kostenloser Beratung von Eltern und Kindern mit Wachstumsstörungen eine weitere Zielsetzung des Fördervereins.
- Der Förderverein ist Träger des Zentrums für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter.
Das Zentrum verwirklicht die oben genannten Aufgaben.
Alle Forschungsergebnisse des Vereins werden zeitnah veröffentlicht.
3 Gemeinnützigkeit
- Der Förderverein „Deutsches Zentrum für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter“ e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Fördervereins werden nur für die satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen (ausgenommen vom Vorstand zu genehmigender Unkostenerstattung) aus Mitteln des Fördervereins.
- Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die Zweck, Aufgaben und Ziele des Fördervereins nicht entsprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4 Mitgliedschaft
- Der Förderverein besteht aus:
- Ordentlichen Mitgliedern
- Korporativen Mitgliedern
- Fördernden Mitgliedern.
- Ordentliche Mitglieder können solche Personen werden, die Ziele und Aufgaben des Fördervereins unterstützen. Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Mindestbeitrag und haben Stimmrecht.
- Korporative Mitgliedschaft können Einrichtungen, Institute, Organisationen, Unternehmen und andere Körperschaften erwerben, die Ziel und Aufgabe des Fördervereins unterstützen. Sie sind verpflichtet, Beitrag zu zahlen. Sie sind mit nur einer Stimme stimmberechtigt und können nicht dem Vorstand angehören.
- Als Förderndes Mitglied kann aufgenommen werden, wer Ziel und Aufgabe des Fördervereins in besonderem Maße regelmäßig finanziell unterstützt.
Fördernde Mitglieder (natürliche und juristische Personen) sind mit nur einer Stimme Stimmberechtigt und können nicht dem Vorstand angehören.
- Der Antrag auf Mitgliedschaft als Ordentliches, Korporatives oder Förderndes Mitglied ist schriftlich beim Vorstand zu stellen. Dieser entscheidet über die Aufnahme.
Lehnt der Vorstand einen Beitragsantrag ab, kann jedes Vorstandsmitglied Einspruch erheben. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung des ersten Mitgliedbeitrages wirksam.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod
- Austritt. Dieser erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand
- Streichung. Eine Streichung erfolgt auf Beschluß des Vorstandes bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages trotz zweifacher angeschriebener schriftlicher Mahnung
- Ausschluß. Auf Beschluß des Vorstandes kann ein Mitglied, das sich schädigend gegenüber dem Förderverein verhält oder gegen dessen Ziele verstößt, aus dem Förderverein ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muß vor dem Ausschluß Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Der von der Streichung oder Ausschluß betroffenen Person steht das Recht des Einspruchs gegen die Entscheidung des Vorstandes vor der Mitgliederversammlung zu. Ein schriftlicher Einspruch ist bei der Verhandlung in der Mitgliederversammlung zu verlesen. Bis zur endgültigen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.Bei Austritt oder Ausschluß werden bereits gezahlte Beiträge für das Kalenderjahr nicht rückerstattet. Es besteht keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen
- 5 Organe und Einrichtungen
- Die Organe des Fördervereins sind:
-der Vorstand
-die Mitgliederversammlung.
- Einrichtungen des Fördervereins sind zeitweise tätige Kommissionen. Diese werden für die Realisierung spezieller Aufgaben des Vereins und besondere Interessen der Mitglieder geschaffen
- 6 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus vier Personen:
- dem Vorsitzenden
- dem Stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Schatzmeister.
- Der Vorstand führt ehrenamtlich die laufenden Geschäfte des Fördervereins. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich und verwaltet das Vermögen des Vereins.
Der Vorstand kann für die Beratung spezieller Angelegenheiten Kommissionen einsetzen.
Er erarbeitet Geschäftsordnungen für die Mitgliederversammlung und für den Vorstand, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.
- Jedes Mitglied des Vorstandes ist gerichtlich und außergerichtlich vertretungsberechtigt.
Alleinvertretungsberechtigt ist nur der Vorsitzende. Bei dessen Verhinderung ist der Stellvertretende Vorsitzende oder ein vom Vorstand zu benennender Vertreter vertretungsberechtigt.
- Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch. Diese werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Modalitäten regelt die von der Mitgliederversammlung zu beschließende Wahlordnung.
Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern kann der Vorstand kommissarische Vertreter ernennen.
7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung muß spätestens aller zwei Jahre stattfinden
Sie wird vom Vorsitzenden unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen schriftlich einberufen.. - Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Wahl und Abberufung des Vorstandes
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes vom Vorstand und des Kassenberichtes
- Ernennung von Rechnungsprüfern und Entgegennahme des Prüfungsberichtes
- Entlastung des Vorstandes
- Ausschluß von Mitgliedern
- Verhandlung sonstiger vom Vorstand oder von einem Mitglied an die Mitgliederversammlung gestellter Anträge
- Festsetzung von Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
- Auflösung des Fördervereins.
- Anträge zur Tagesordnung über die abgestimmt werden soll, sind spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden einzureichen.
Über verspätet eingegangene Anträge kann in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden, wenn diese zuvor die Abstimmung beschließt.
Anträge auf Satzungsänderung müssen in ihrem vollen Wortlaut allen Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen und eröffnet ist.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Fördervereins. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
- Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds muß geheim abgestimmt werden.
Die Wahl des Vorstandes muß in geheimer Abstimmung erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
Für die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters ist absolute, für die Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes ist die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfordern Beschlüsse über:
- Wahlordnung
- Ausschluß eines Mitglieds
- Abstimmung über verspätet eingegangene Anträge
- Anträge auf Satzungsänderung
- Auflösung des Fördervereins
- Über jede Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß vom Vorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen werden, wenn sie vom Vorstand mit einfacher Mehrheit gefordert oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Fördervereins schriftlich beantragt wird.
8 Einrichtungen
- Zeitweise tätige Kommissionen können vom Vorstand eingesetzt werden.
- Auf der nächst folgenden Mitgliederversammlung muß der Vorstand Rechenschaft über die Tätigkeit der Kommission geben. Eine Fortführung der Kommission über diesen Zeitpunkt hinaus kann nur auf Beschluß der Mitgliederversammlung erfolgen.
9 Auflösung
- Die Auflösung des Fördervereins „Deutsches Zentrum für Wachstums, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter“ e.V. kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf der mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sind.
- Ist eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so kann eine binnen vierzehn Tagen einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung auch bei Anwesenheit einer geringeren Zahl von Mitgliedern die Auflösung beschließen.
- Der Beschluß über die Auflösung des Fördervereins ist allen Mitgliedern mitzuteilen. Er ist nicht wirksam, wenn innerhalb eines Monats nach dieser Mitteilung (Poststempel) mindestens ein Viertel der Mitglieder schriftlich Einspruch erhebt.
- Bei Auflösung des Fördervereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der Wachstumsstörungen.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes durchgeführt werden. (Alle Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.)
Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nr. 13895Nz
Er ist als gemeinnützig anerkannt.
Unterstützung des Vereins
Der Verein ist gemeinnützig anerkannt. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Nummer 13895Nz.
Damit der Förderverein des Deutschen Zentrums für Wachstum, Entwicklung und Gesundheitsförderung im Kindes-und Jugendalter e.V. seine Tätigkeit erfolgreich im Interesse der Kinder und Jugendlichen durchführen kann, ist er auf Ihre Unterstützung angewiesen. Zur Verwirklichung unserer Aufgaben und Ziele brauchen wir Ihre Hilfe!
Bitte überweisen Sie Ihre Spenden freundlicherweise auf unser Konto:
IBAN: DE71 1005 0000 0033 5221 70
Berliner Sparkasse
BIC: BELADEBEXXX
Selbstverständlich werden von uns Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt,
Forschungskooperationen
Kooperation mit
Zentrum für vorsprachliche Entwicklung und Entwicklungsstörungen (ZVES) Würzburg
Mitteldeutsches Kompetenzzentrum für seltene Erkrankungen, MKSE in Magdeburg
Im Kompetenznetz »Seltene Erkrankungen« werden die Kompetenz zahlreicher Spezialisten aus der Region auch in ständiger Kommunikation mit Ärzten und Wissenschaftlern aus anderen Teilen Deutschlands und der Welt gebündelt. Es ist eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Patienenten, die an einer der 7-8000 seltenen Erkrankungen, meist genetischen Ursprungs, leiden.
Wichtige Informationen
Kontakt
Sekretariat
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Vivantes-Klinikums im Friedrichshain
Landsberger Allee 49
10249 Berlin
E-Mail: verwaltung@deuz-weg.de